Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten kann seitens der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Auftrag gegeben werden, ebenso können aber auch  Privatpersonen ein solches erstellen lassen. Ich bin eingetragene allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige im Fachbereich Klinische Psychologie sowie Allgemeine Psychologie.

In erster Linie erstatte ich Sachverständigengutachten für Fragestellungen, die im Bereich des Strafrechts relevant sind. Meine Hauptfragestellungen beziehen sich auf folgende Themenschwerpunkte:

  • Gefährlichkeitsprognose im Hinblick auf Unterbringungen im Maßnahmenvollzug (§ 21 Abs 1 und Abs 2 StGB)
  • Rückfallprognose im Hinblick auf Unterbringungen im Maßnahmenvollzug (§ 21 Abs 1 und Abs 2 StGB)
  • Entlassungsprognose im Hinblick auf Unterbringungen im Maßnahmenvollzug (§ 21 Abs 1 und Abs 2 StGB)
  • Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit (§ 11 StGB)
  • Persönlichkeitsdiagnostik

Ein Sachverständigengutachten im Bereich Psychologie enthält stets auch einen klinisch-psychologischen Befund. Im Rahmen eines Gutachtens werden komplexe psychologische Fragestellungen geklärt, und abschließende Schlussfolgerungen gezogen. Dies kann im Rahmen von gerichtlichen Verfahren hilfreich für die objektive Entscheidungsfindung sein.

Kosten: Die Kosten können je nach Fragestellung und notwendigem Aufwand variieren. Sie können mich gerne für nähere Informationen kontaktieren.

Klinisch-psychologisches Eignungsgutachten

für die Ausbildung in klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie

Für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung im Bereich Klinische Psychologie und im Bereich Gesundheitspsychologie ist gemäß § 9 Psychologengesetz (2013) ein klinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten bestätigt die psychische Eignung der Auszubildenden.

Ablauf: Rechnen Sie für den Termin etwa mit 1 bis 1,5 Stunden. Sie erhalten das Gutachten spätestens eine Woche nach dem persönlichen Termin.

Kosten: € 190,-

Das Gutachten wird nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Die Kosten für das klinisch-psychologische Eignungsgutachten sind als Privatleistung zu tragen, sie sind jedoch als Werbungskosten/Ausbildungskosten im Steuerausgleich steuerlich absetzbar.

Wenn Sie Interesse daran haben, das Eignungsgutachten bei mir in Auftrag zu geben, kontaktieren Sie mich gerne, falls noch Fragen offen sind, oder auch zur Terminvereinbarung.

Mag. Elisabeth Urban

Klinische Psychologin

Gesundheitspsychologin

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifzierte Sachverständige

Praxisadresse

Stumpergasse 48/18

1060 Wien

Kontaktdaten

Tel.: 0660 4864353

E-Mail: urban.elisabeth.aut@gmail.com

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